um was geht es | Es besteht die Möglichkeit, den Gemeindeplatz, den Pavillon und die Küche vor dem Sitz der Gemeinde, zu benützen. |
Ansuchen | Die Benützung der oben genannten Flächen wird bei der Gemeinde, in irgendeiner zugelassenen Kommunikationsform beantragt. |
Konzession | Der Bürgermeister teilt dem Antragsteller die Konzession der Flächen mit, unter der Auflage, dass die Benützungsvorschriften unterzeichnet werden und der Zins entrichtet wird. |
Wie viel zahlt man | Die Benützungsgebühr wird anhand verschiedener Parameter berechnet, die nach Benützungsart und Intensität, nach Zeitdauer und Dienstleistung abhängen. Die Berechnung erfolgt aufgrund verschiedenerer Koeffizienten, die nach einem Minimum und einem Maximum variieren. (Gebrauch des Gemeindeplatzes, des Mikrofons, Verleih der Stühle, Reinigung des Gemeindeplatzes, Gebrauch und Reinigung der Toiletten, Gebrauch, Stromverbrauch und Reinigung der Küche ab, usw.). Die theoretische Mindestzeiteinheit beträgt 6 Stunden. |
Befreiungen | Folgende Tätigkeiten sind von der Vergütung befreit oder reduziert: die von der Gemeinde direkt durchgeführten Tätigkeiten; die von den örtlichen öffentlichen Institutionen durchgeführten Tätigkeiten; die von der Gemeinde als zweckmäßig erachtete Tätigkeiten; Tätigkeiten der örtlichen Vereinigungen mit öffentlichem Interesse. Gebühren unter Euro 12,00 werden von der Gemeinde nicht kassiert. |
Zahlungsmodalität | Schatzamt der Gemeinde, Raiffeisenkasse Gröden, IBAN IT 64 A 08238 58890 000300009903. |